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Die Behandlung von chronischen Reizzuständen von knochennahen Band - und Sehnenansätzen wie z.B. Tennisellenbogen oder Sehnenverkalkungen stellt in der Therapie oft ein Problem dar. Fast immer benötigt man in der klassischen Therapie neben medikamentösen Maßnahmen, wie Tabletten oder Spritzen, noch zusätzlich physikalische Behandlungsformen, wie Krankengymnastik oder Elektrotherapie. In vielen Fällen mußte eine Operation erfolgen, weil keine anhaltende Besserung auftrat.
Hier bietet sich jetzt eine Alternative: Die Stoßwellentherapie
Stosswellen sind Schallwellen hoher Energie. Sie werden über die Hautoberfläche in das menschliche Gewebe eingekoppelt und breiten sich radial (kugelförmig) aus. Der Körper reagiert um die Schmerzzone mit einer erhöhten Stoffwechselaktivität. Dadurch werden Heilungsprozesse angeregt oder beschleunigt.
Was passiert bei der Behandlung?
Der Arzt ertastet die Schmerzzone durch einen einfachen Tastbefund (bei Schulterschmerzen durch Ultraschallbefund). Danach erfolgt die Behandlung, gegebenenfalls unter Lokalanästhesie, mit der Radialen Stosswellentherapie ®. Hierbei streicht der Arzt mit dem Stosswellen - Applikator über die Schmerzzone. Der auftretende Behandlungsschmerz wird im Dialog mit Ihnen zur genauen Ausrichtung der Stosswellen auf das Behandlungsgebiet genutzt. Die Radiale Stosswellentherapie kommt ohne den Einsatz von Röntgengeräten oder Medikamenten aus. Sie ist gut verträglich und regt die natürlichen Selbstheilungskräfte des Körpers an.
Wann können Sie mit Besserung rechnen ?
Die Behandlung mit Radialen Stosswellen wirkt relativ schnell. In der Regel erstreckt sich die Therapie über ein bis drei Sitzungen von fünf bis zehn Minuten. Bereits acht bis zehn Tage nach der ersten Behandlung ist bei den meisten Patienten eine deutliche Schmerzlinderung zu beobachten.
Die Radiale Stosswellentherapie wird derzeit eingesetzt bei:
Behandlung des
Ellenbogens |
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| Behandlung der Ferse | |
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| Behandlung der Schulter |
Da diese Therapie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird sie auch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Von den privaten Krankenversicherungen ( Ausnahme sind Beihilfe und Post B ) wird sie im Allgemeinen nach vorheriger Genehmigung bezahlt. Diese wird in aller Regel nur dann gegeben, wenn die "klassische " Therapie mit Spritzen, Krankengymnastik und phys. Therapie keine Besserung der Beschwerden gebracht hat und evtl. eine Operation ansteht.
